Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von
90 Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen wird.
Eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage ist durch telefonischen Kontakt
oder durch persönliches Erscheinen in der KFZ-Zulassungsstelle möglich.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 EUR (Reservierung) +
10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.